Der Fall sorgt deutschlandweit für heftige Diskussionen.

Merz verzichtet offenbar auf Anzeige

Image: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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Aus dem Bundeskanzleramt heißt es laut Bericht, Friedrich Merz lasse grundsätzlich keine Anzeigen etwa wegen Beleidigung erstatten.

Auch in diesem Fall soll der Bundeskanzler nach „Spiegel“\-Informationen darauf verzichten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen davon unabhängig wegen des möglichen Verdachts nach Paragraf 126.

Damit steht nicht eine persönliche Beleidigungsanzeige im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob bestimmte Aussagen strafrechtlich relevant sein könnten. Diese Bewertung liegt nun bei den Ermittlungsbehörden.

Auch Merkel bleibt ihrer Linie treu

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Eine Sprecherin von Angela Merkel teilte dem „Spiegel“ mit, die frühere Kanzlerin habe in ihrer Amtszeit nach ihrer Erinnerung keine Strafanträge gestellt.

Weiter hieß es: „Auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt hält sie an dieser Vorgehensweise fest.“ Merkel verzichtet also offenbar ebenfalls darauf, persönlich strafrechtlich gegen die Aussagen vorzugehen.

Trotzdem ist der Fall nun bei der Staatsanwaltschaft. Der Auftritt von Uwe Steimle bei der AfD-Veranstaltung hat damit ein juristisches Nachspiel bekommen. Entscheidend wird nun sein, wie die Ermittler seine Aussagen einordnen – als  politische Provokation, Kabarett oder strafrechtlich relevante Androhung.

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