Ich kehrte nach zwei Monaten Abwesenheit nach Hause zurück, aber die Warnung meines Nachbarn ließ mein Blut gefrieren.

Teil 1: Der Fremde in meiner Wohnung

Ich bin 62 Tage früher als erwartet nach Columbus zurückgekehrt.

Mein Auslandsberatervertrag wurde plötzlich beendet.

Stattdessen packte mich mein Nachbar Harold am Handgelenk, als sich die Aufzugstür öffnete.

„Daniel“, flüsterte er und blickte in Richtung Wohnung 10B. „Bitte sag demjenigen, der bei dir wohnt, dass er mit dem Lärm aufhören soll. Keiner von uns hat seit Wochen geschlafen.“

Ich dachte, er sei verwirrt.

Frau Lopez erklärte dann, dass seit fast zwei Monaten ein Mann in meiner Wohnung wohne. Er gehe jeden Morgen aus, komme gegen sechs Uhr zurück, trage die Einkäufe nach oben, hole Pakete ab und grüße alle höflich.

Doch gegen Mitternacht hörten die Nachbarn Schreie.

„Das ist unmöglich“, sagte ich. „Niemand hat einen Schlüssel.“

Meine Tür wies keinerlei Beschädigungen auf. Als ich sie aufschloss, roch die Wohnung nach Kaffee, frisch gewaschener Wäsche und Speck. Jemand war nicht einfach so in meine Wohnung eingebrochen.

Dort hatte jemand gewohnt.

Dann bemerkte ich, dass sämtliche Familienfotos verschwunden waren. Bilder meiner Tochter, meiner Eltern und unserer Urlaube waren weg und hatten nur noch blasse Rechtecke an den Wänden hinterlassen.

Eine Schlafzimmertür öffnete sich.

Ein Mann Anfang vierzig betrat den Flur, er trug meinen Bademantel und hielt meine Kaffeetasse in der Hand.

„Was machst du in meiner Wohnung?“, fragte er.

„Das ist mein Zuhause“, sagte ich. „Wer sind Sie?“

Er behauptete ruhig, sein Name stehe im Mietvertrag, und drohte, mich wegen Einbruchs anzuzeigen.

Das Selbstvertrauen des Fremden war erschüttert.

„Es besteht keine Notwendigkeit, jemanden anzurufen. Dieser Mann ist verwirrt.“

„Du trägst meine Kleidung“, erwiderte ich. „Wo sind meine Fotos?“

„Du solltest noch gar nicht zurück sein“, sagte er. „Du solltest eigentlich bis August weg sein.“

„Woher wissen Sie das?“

Er senkte den Blick.

„Weil ich dafür gesorgt habe, dass du gehst.“

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